Das Honorar ist grundsätzlich vom Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Leistung abhängig, deshalb ist eine Abklärung der jeweiligen Einzelsituation erforderlich. Wenn Sie Kontakt mit mir aufnehmen, wird der Leistungsumfang abgeklärt und ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (www.bvs-ev.de) für ihr Objekt.

Gerichtliche Aufträge werden nach dem JVEG-Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz abgerechnet.